Vierte aktualisierte Auflage des Leitfadens Biogas auf der Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung vorgestellt
Biogas gehört zu den tragenden Säulen der Biomassestrategie des Landes Brandenburg. Bereits seit Jahren berät der „Leitfaden Biogas“ Landwirte und Investoren umfassend zu allen Fragen rund um die Nutzung von Biogas. Der Leitfaden gilt als eines der besten Kompendien zu diesem Thema in Deutschland.
Seit Beginn dieses Jahres wurde der Leitfaden einer umfassenden Revision und Aktualisierung unterzogen. Federführung hatte hierbei Dr. Matthias Plöchl von der BioenergieBeratungBornim GmbH (B3). Unterstützt wurde er von Experten des Leibniz-Instituts für Agrartechnik Potsdam-Bornim, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie der KTG Biogas AG. Die Einbeziehung von Fachwissen aus den verschiedenen Bereichen stellt die erneut hohe Qualität des Leitfadens sicher.
Die Brandenburgische Energie Technologie Initiative ETI präsentierte die neue Broschüre gemeinsam mit dem Fachverband Biogas sowie dem Landesbauernverband Brandenburg erstmals auf einem Workshop am 3. Juni 2011 während der Brandenburger Landwirtschaftsausstellung.
Neben der Präsentation des Biogasleitfadens gab es eine lebhafte und zum Teil sehr kontroverse Podiumsdiskussion zu aktuellen Fragen der Bioenergie, Themen waren:
- die Novellierung des EEG und die Folgen für die Bioenergie
- die Rolle von Biogas in der Biomassestrategie des Landes
- die weitere Entwicklung der Biogasbranche in Brandenburg
Die Diskussionsteilnehmer kamen aus einem breiten interessierten Spektrum; so waren neben Landespolitikern Vertreter der Ministerien des Landes für Umwelt und Landwirtschaft, des Fachverbandes Biogas, des Landesbauernverbandes sowie weitere Biogasexperten und Landwirte beteiligt.
Im Fokus der kritischen Bemerkungen stand der Referentenentwurf zum EEG 2012, der nach Meinung von Experten zahlreiche Ungereimtheiten aufweist. Die Kritik richtete sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen in der Vergütungsstruktur, die rückwirkende Benachteiligung von Altanlagen und den vorgesehenen Mindestwärmenutzungsgrad von 60 %. Scharf kritisiert wurde auch, dass die vorgeschlagenen Vergütungssätze vor allem Großanlagen bevorzugen, was dezentrale, standortangepasste und von der Bevölkerung akzeptierte Biogasanlagen konterkariert.
Einig waren sich alle Diskussionsteilnehmer in der Forderung, dass die Novellierung nicht das Vertrauen in die Verlässlichkeit des EEG untergraben darf. Investitionssicherheit und die Finanzierung von Projekten, die langfristig stabile Rahmenbedingungen brauchen, dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das gelte besonders für die zahlreichen Verordnungsermächtigungen im Referentenentwurf, die dem Bundesumweltministerium freie Hand geben würden, maßgebliche Bestimmungen unter Umgehung des Bundestages zu ändern.
Der Appell an die Politik lautete daher: Das neue EEG soll Investitionen in eine nachhaltige Biogaserzeugung nicht bremsen, sondern im Gegenteil Anreize für Investoren schaffen, Innovationen und Effektivitätssteigerung fördern und nicht zuletzt die regionale Wertschöpfung stärken.