Arbeitsgruppe Emissionshandel

Arbeitsgruppenleiter: Torsten Stehr, ETI

Die Arbeitsgruppe „Emissionshandel“ tritt abhängig von aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Emissionshandelssystem zusammen, da sie sich als Informations- und Diskussionsebene für die betroffene einheimische Wirtschaft versteht. Hier werden Fragen der Zuteilung, Berichterstattung, des Monitorings, der praktischen Abwicklung und rechtliche Aspekte thematisiert.



Emissionshandels-Versteigerungsverordnung am 23. Juli 2009 in Kraft getreten

Die „Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012“ (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 – EHVV 2012) ist am 23. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit werden insbesondere von 2010 bis 2012 jährlich rund die 40 Mio. Zertifikate versteigert, die den Stromversorgern nicht kostenlos zugeteilt werden. Die zuständige Börse wird noch nach Ausschreibung bestimmt. Die zuständige behördliche Stelle ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Ab 2010 bis 2012 ist ein Einheitspreisverfahren mit wöchentlicher Versteigerung von 870.000 Zertifikaten vorgesehen. Dabei soll nicht staatlich eingegriffen werden; d. h. es wird weder eine Preisuntergrenze noch eine Preisobergrenze gesetzt. Auch andere EU-Mitgliedstaaten können die deutsche Plattform, die zurzeit ausgeschrieben wird, nutzen. Es wird innerhalb der EU mehrere Plattformen geben, d. h. keine zentrale Versteigerung durch die EU-Kommission.